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Was ab 2026 sicher gilt – und was noch geplant ist

Ab dem Jahr 2026 gibt es für Mieterinnen und Mieter einige wichtige Änderungen. Manche Regeln sind bereits beschlossen. Andere werden noch diskutiert und sind noch nicht endgültig entschieden.

Diese Regeln gelten ab 2026 fest

Höherer und flexibler CO₂-Preis

Ab 2026 gibt es keinen festen CO₂-Preis mehr. Stattdessen liegt der Preis zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Der genaue Preis kann schwanken.
Das kann dazu führen, dass das Heizen mit Gas oder Öl teurer wird. Mieter müssen deshalb mit höheren Heizkosten rechnen.

Weiterlesen dazu auf der Webseite des Berliner Mietervereins in „10 Fragen zur CO2-Preis-Aufteilung

CO₂-Kosten werden weiter aufgeteilt

Die Kosten für CO₂ werden weiterhin zwischen Vermietern und Mietern geteilt.
Wie viel der Vermieter zahlen muss, hängt davon ab, wie gut das Gebäude gedämmt ist. Ist das Haus energetisch schlecht, übernimmt der Vermieter einen größeren Teil der Kosten.
Diese Aufteilung muss klar in der Heizkostenabrechnung stehen.

Weiterlesen dazu auf der Webseite des Berliner Mietervereins in „10 Fragen zur CO2-Preis-Aufteilung

Messgeräte müssen fernablesbar sein

Bis spätestens Ende 2026 müssen Zähler für Heizung und Warmwasser meist aus der Ferne ablesbar sein. Das gilt auch für viele ältere Häuser. Die Idee ist, dass Mieter:innen ihren Verbrauch besser nachvollziehen und kontrollieren können.

Leider bemängeln beispielsweise dieDatenschützer Rhein Main Datenschutzlücken und die Möglichkeit das Nutzungsverhalten einzelner Mieter:innen zu dokumentieren.

Wohngeld bleibt bestehen

Die aktuellen Regeln zum Wohngeld gelten auch 2026 weiter. Es ist keine automatische Erhöhung geplant.
Wenn Miete oder Heizkosten steigen, kann sich aber ein neuer Anspruch ergeben. Deshalb lohnt sich eine individuelle Prüfung.

Nutzen Sie für eine kurzen Überblick über das Thema Wohngeld gern unser Merkblatt.

Diese Änderungen werden noch geprüft

Neues Gesetz für Gebäude und Heizung

Die Bundesregierung plant neue Regeln für Gebäude und Heizungen. Das bestehende Gesetz soll überarbeitet werden.
Welche Folgen das für Mieter hat, ist noch nicht klar. Möglich sind spätere Modernisierungen und Kostenumlagen.

Weiterlesen dazu auf der Webseite der Rosa-Luxemburg-Stiftung zum Thema „Luxusgut Heizen

Mögliche Änderungen bei Indexmieten

Indexmieten können sich bei hoher Inflation stark erhöhen. Deshalb plant Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Änderungen an dieser Vertragsform.
Ob es dazu ein neues Gesetz gibt, ist noch offen.

Strengere Regeln für möblierte Wohnungen

Möbliertes Wohnen sollen möglicherweise stärker geregelt werden. Ziel ist es, hohe Mieten trotz Mietpreisbremse zu verhindern.
Konkrete Regeln gibt es bisher noch nicht.

Gerichtsurteil zur Untervermietung erwartet

Für 2026 wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs erwartet. Es geht um Untervermietung mit Gewinnerzielung.
Das Urteil soll klären, wann Vermieter:innen dagegen vorgehen dürfen.

Fazit

Für Mieterinnen und Mieter bringt 2026 einige feste Änderungen und weitere mögliche Neuerungen.
Besonders bei Heizkosten, Mieterhöhungen und Mietverträgen lohnt es sich, aufmerksam zu bleiben.

Bei Unsicherheiten kann eine persönliche oder telefonische Beratung mit den Anwält:innen von Mieter helfen Mietern e.V. sinnvoll sein.