Wie funktioniert Mieter helfen Mietern?

Stellen Sie Ihre Frage direkt einem Anwalt: einer Anwältin entweder persönlich in unseren Vereinsräumen an der Konstablerwache oder telefonisch zu fest vereinbarten Uhrzeiten. 

Die Beratung und schriftliche Vertretung sind ab dem ersten Tag der Anmeldung im Verein Teil des Leistungspakets. Sie können die Beratung so oft wie nötig in Anspruch nehmen. Bei Bedarf übernimmt einer unserer Anwälte: einer unserer Anwältinnen den Schriftverkehr mit ihrem Vermieter: ihrer Vermieterin. Dabei entstehen keine Extrakosten wie z.B. Schreibgebühren. 

Sie können sich zusätzlich für zukünftige Gerichtsfälle mit unserer Allrecht Mietrechtsschutzversicherung absichern.

Lernen Sie uns kennen mit unserem Erklärfilm (eineinhalb Minuten), der unsere Arbeit und die Mitgliedschaft anschaulich erklärt. 

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Vereinbaren Sie telefonisch unter 069/28 35 48 montags bis freitags zwischen 10 und 13 bzw. 14 und 18 Uhr einen Termin für die persönliche oder telefonische Rechtsberatung. Lassen Sie uns Ihre Unterlagen bis 24 Stunden vor dem Termin als PDFs per Mail an post@mhm-ffm.de oder als Kopien in unserem Briefkasten zukommen. 

Wie oft werde ich beraten?

Mietprobleme sind oft sehr individuell. Aus Erfahrung wissen wir, dass es manchmal mehrere Beratungen in unserer Rechtsberatung benötigt, um eine zufriedenstellende Lösung für ihr Mietproblem zu finden. Wir sind für Sie da – so oft wie nötig, akut und langfristig.

Wer berät mich?

Alle in der Rechtsberatung von Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. tätigen Rechtsanwält:innen haben langjährige Erfahrung im Mietrecht für Mieter:innen. Sie sind immer auf dem Laufenden über die aktuelle Rechtssprechung und kennen die örtlichen Besonderheiten vom Mietenstopp bei der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft bis zur Vereinbarung mit der Vonovia in Frankfurt. 

Rechtsanwalt Stefan Becker, Dalbergstr. 4, 65929 Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Martin Bollert, Grethenweg 137, 60598 Frankfurt am Main

Rechtsanwältin Chiara Clees, erreichbar über die Geschäftsstelle von Mieter helfen Mietern e.V.

Rechtsanwalt Christopher Haas, Grethenweg 137, 60598 Frankfurt am Main

Rechtsanwalt Jan Wiegmann, Schnellster Weg 14, 65428 Rüsselsheim

Wie schnell bekomme ich eine Beratung vom Anwalt: von der Anwältin bei MhM?

Wir möchten, dass Sie so schnell wie möglich eine Antwort auf Ihre Fragen erhalten. Die momentan außerordentlich hohe Beratungsnachfrage (vor allem beim Thema Betriebskosten) erlaubt uns dennoch erst wieder ab März 2024 Erstberatungen, persönlich oder telefonisch, anzubieten.

Wie werde ich beraten vom Anwalt: von der Anwältin bei MhM?

Wählen Sie zwischen persönlicher Beratung in unseren Vereinsräumlichkeiten direkt an der Konstablerwache (Große Friedberger Straße 16-20, 60313 Frankfurt) oder einer telefonischen Beratung, beides nach vorheriger Terminvereinbarung unter 069/28 35 48. 

Werde ich auch vor Gericht vertreten?

Unsere Allrecht Mietrechtsschutzversicherung für zusätzliche 32€ Jahresgebühr greift für zukünftige Klagefälle vor Gericht. Der Versicherungsschutz beginnt bereits einen Monat nach Abschluss des Mitgliedsvertrags mit Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. Mehr Infos zur Mietrechtsschutzversicherung hier. 

Haben Sie ein aktuell laufendes Gerichtsverfahren, dann können die bei MhM tätigen Anwält:innen nicht helfen. Sie können sich allerdings für die Zukunft absichern.

Schreibt Mieter helfen Mietern e.V. auch direkt meinen Vermieter: meine Vermieterin an?

Lassen Sie die in der Beratung von Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. tätigen Anwält:innen die Briefe an Ihren Vermieter: Ihre Vermieterin schreiben. MhM übernimmt die schriftliche Vertretung ohne Extrakosten!

Kann ich meinen Mitgliedschaftstyp später ändern?

Ja, Sie können sich auch zu einem späteren Zeitpunkt für den Abschluss der Mietrechtsversicherung entscheiden bzw. diese ohne Angaben von Gründen zum Jahresende kündigen, aber die Mitgliedschaft behalten. 
Mehr Infos zur Mietrechtsschutzversicherung hier

Keine Mindestlaufzeit – warum eine Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Quartalsende? 

MIETER HELFEN MIETERN versteht sich als Solidargemeinschaft. Unseren Mitgliedern stehen wir mit Rat und Tat unserer auf Mietrecht spezialisierten Anwält:innen aber auch mit der Unterstützung für wohnungspolitische Initiativen zur Seite. Um eine starke Gemeinschaft bilden zu können, sind wir auf Planbarkeit – auch finanzieller Natur angewiesen und bemühen uns im Gegenzug die Mitgliedsbeiträge gering zu halten.