Das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt vom 10. Juni schafft in der Tat erhebliche Unsicherheit für die Anwendung der Mietpreisbremse und der Höhe der Kappungsgrenze in den 49 hessischen Kommu-nen, die als angespannte Wohnungsmärkte in Hessen eingestuft wurden.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt entfaltet zwar keine allgemeine Bindungswirkung. Gleichwohl ist zu erwarten, dass Vermieter sich künftig auf das Urteil berufen werden, um Mieterhö-hungen durchzusetzen oder die Wirksamkeit der Mietpreisbremse infrage zu stellen. Es bleibt aber abzuwarten, ob Rechtsmittel eingelegt werden und wie höhere Instanzen die Rechtslage bewerten.
Unabhängig vom weiteren Verlauf des Verfahrens steht jedoch fest: Das von Kaweeh Mansoori (SPD) geführte Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hat es versäumt, eine rechtssichere und unangreifbare Verordnung als Grundlage für die Geltung von Mietpreisbremse und Kappungsgrenze vorzulegen. „Es handelt sich um einen schwerwiegenden Fehler in der Amtsführung des Ministers, dessen Aufgabe es ist, Mieterschutz wirksam und rechtssicher auszugestalten.“, kommentiert Conny Petzold von Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.
Wichtig für Mieter:innen: „Wir bewegen uns bei der Frage wie hoch eine Miete sein darf auch nach dem Urteil keinesfalls im rechtsfreien Raum. Der Mietspiegel einer Kommune gibt nach wie vor rechtssichere Auskunft über die Höhe der ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung. Mieterhöhungen im Bestand sind weiterhin durch die Kappungsgrenze gedeckelt. Zusätzlich stellt Pa-ragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz unmissverständlich klar, dass eine unzulässige Mietpreisüberhöhung vorliegt, wenn die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Ein Ver-stoß kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“, erläutert Conny Petzold von Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.
„Frankfurter Mieter:innen, die eine Mietpreisüberhöhung im eigenen Fall festgestellt haben oder diese vermuten, können Ihren Fall online dem Amt für Wohnungswesen über folgendes Formular melden:
https://formulare.ffm.de/f/N1AmJrxnFria6uHh232YuEWrmaA2HrHf
Die Abteilung Wohnraumerhaltung beim Amt für Wohnungswesen in Frankfurt prüft Hinweise zu mutmaßlich überteuerten Mietpreisen. Mietenden entstehen in diesen Verfahren keine Kosten.
Conny Petzold
Co-Büroleitung, Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.