Angesichts drastisch gestiegener Lebenserhaltungs- und Mietkosten und weiter zu erwartender Mieterhöhungen durch die Fortschreibung des Frankfurter Mietspiegels ab Juni 2024, fordern wir außerdem lückenlose Transparenz über die Fortentwicklung der Vereinbarung mit der Vonovia in Bezug auf die Bestandsmietenentwicklung der mittlerweile 21.000 Frankfurter Vonovia-Wohnungen.
Die Installation der Balkonkraftwerke bedarf auch weiterhin der Genehmigung durch die Vermietenden. Aber auch wer diese noch nicht eingeholt hat, sich aber mit dem Gedanken trägt, Klimaschutz auf dem eigenen Balkon zu betreiben, sollte zügig die Förderung bei der Stadt Frankfurt beantragen.
Einige Wohnungsunternehmen verlangen trotz gesunkener Energiepreise deutlich zu hohe Vorauszahlungen für das neue Abrechnungsjahr 2024; zudem weisen einige Heizkostenabrechnungen z.B. beim börsennotierten Wohnungsunternehmen Vonovia enorme,…
Der Mieterhöhungsbetrag ist für die Richterin am Frankfurter Amtsgericht nicht nachvollziehbar.
Die Stadt Frankfurt als Eigentümerin der ABG und Fördergeldgeberin muss handeln und Mieterhöhungen der ABG in gefördertem Wohnraum untersagen und den sogenannten Mietenstopp durchsetzen.
Die Stadt Frankfurt erstellt derzeit den Mietspiegel 2024. Haben Sie einen Brief vom Frankfurter Amt für Wohnungswesen erhalten? Wurden Sie gebeten an einer Online-Befragung teilzunehmen?
Bitte beteiligen Sie sich an der anonymen Online-Befragung, denn Ihre Daten werden gebraucht.
ABG sieht sich in einem Drittel ihres Wohnungsbestandes nicht an Fünf-Prozent-Grenze bei Mieterhöhungen lt. „Mietenstopp“ gebunden.
Zuständiger OB und Planungsdezernent müssen den Aufsichtsratsbeschluss offenlegen und „Mietenstopp“ insbesondere im geförderten Wohnungsbau durchsetzen