Nicht warten, bis es zu spät ist!

Damit Sie die Kosten einer gerichtlichen Klärung nicht scheuen müssen, können Sie als Mitglied eine preisgünstige und leistungsstarke Versicherung für Ihre Mietwohnung abschließen.

Nur bei Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.:
Kürzeste Wartefrist (kürzeste Karenzzeit) und keine Kostenbeteiligung!

Nur 1 Monat Karenzzeit
Bei Rechtsschutzversicherungen gilt normalerweise eine Wartefrist von 3 Monaten. Das heißt: Der Schutz gilt erst 3 Monate nach der Anmeldung bzw. 3 Monate nach dem Vereinsbeitritt.
Anders bei Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.: Bei uns sind Sie schon nach einem Monat gegen Prozesskostenrisiken versichert! (Beratung sowie schriftliche Vertretung erhalten Sie natürlich sofort – auch für zurückliegende Schadensursachen.)

Keine Kostenbeteiligung
Die meisten Versicherungen verlangen heute bei Prozessbeginn einen dreistelligen Betrag, der zunächst mit dem von Ihrem Anwalt bei der Versicherung angeforderten Vorschuss verrechnet wird. Mit dieser so genannten „Eigenbeteiligung“ oder „Selbstbeteiligung“ sind Sie am Kostenrisiko beteiligt. Wenn Sie aber über Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. versichert sind, tragen Sie keinerlei Kosten selbst. Die Versicherung deckt von Anfang an sämtliche Prozesskosten.

Unbürokratisch und schnell, von Anfang an
Als Mitglied benötigen Sie selbstverständlich für außergerichtliche Angelegenheiten keine Deckungszusage der Versicherung. Und hierfür müssen Sie keine Wartefrist einhalten. Die außergerichtlichen Leistungen (Beratung und schriftliche Vertretung) erhalten Sie direkt von unserem Beraterteam.
Eine gute außergerichtliche Beratung und Vertretung ist mehr als der halbe Erfolg. Denn bis auf wenige Ausnahmen erledigen sich die Streitigkeiten ohne Anrufung des Gerichts. Und fast immer entscheidet das außergerichtliche Vorgehen über den Erfolg; egal ob ohne oder ob mit späterer Einschaltung des Gerichts.

Keine rückwirkende Gerichtskostendeckung
Während Sie die Beratung und schriftliche Vertretung für alle nicht erledigten Streitigkeiten jederzeit in Anspruch nehmen können, gilt dies für die Prozesskostenversicherung nicht. Unsere Karenzzeit ist zwar sehr kurz (s.o.), doch nur diejenigen Prozesskosten sind versichert, vor deren „ursächlichem Ereignis“ Sie sich rechtzeitig angemeldet haben.

Aber auch wenn es für das aktuelle Problem zu spät sein sollte, weil Sie damals noch nicht Mitglied waren: Die Zukunft kann neue Streitigkeiten bringen: Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Reparaturen… Und gegen daraus entstehende Prozesse können Sie sich jetzt versichern.

Beantragen Sie die Mietprozesskostenversicherung deshalb jetzt gleich!
Füllen Sie hierzu bitte die Anmeldung zur Prozesskostenversicherung (PDF 14 KB) aus und senden Sie diese zusammen mit der Beitrittserklärung auf dem Postweg an unsere Geschäftsstelle.

Widerrufsrecht binnen 14 Tagen

Wenn Sie eine Versicherung abschließen, steht Ihnen eine Widerrufsfrist von 14 Tagen zur Verfügung. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihren Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag von MhM.

Die genauen Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte unserem
Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung (PDF 120 KB).