Der ab 1. Juni gültige Mietspiegel, der heute vom Magistrat der Stadt Frankfurt beschlossen werden soll, enthält einen Fortschreibungsfaktor in Höhe von 11,8 Prozent. Der Fortschreibungsfaktor liegt damit jenseits der vergangener Fortschreibungsfaktoren, die sich jeweils um 4 bis 5 Prozent bewegten und zeigt, dass die gesetzgeberische Idee den Mietspiegel regelmäßig an das Marktniveau anzupassen, soziale Notlagen und überhöhte Mietbelastungsquoten bei den Mieter:innen befeuert.
Angesichts drastisch gestiegener Lebenserhaltungs- und Mietkosten und weiter zu erwartender Mieterhöhungen durch die Fortschreibung des Frankfurter Mietspiegels ab Juni 2024, fordern wir außerdem lückenlose Transparenz über die Fortentwicklung der Vereinbarung mit der Vonovia in Bezug auf die Bestandsmietenentwicklung der mittlerweile 21.000 Frankfurter Vonovia-Wohnungen.
Die Installation der Balkonkraftwerke bedarf auch weiterhin der Genehmigung durch die Vermietenden. Aber auch wer diese noch nicht eingeholt hat, sich aber mit dem Gedanken trägt, Klimaschutz auf dem eigenen Balkon zu betreiben, sollte zügig die Förderung bei der Stadt Frankfurt beantragen.
Einige Wohnungsunternehmen verlangen trotz gesunkener Energiepreise deutlich zu hohe Vorauszahlungen für das neue Abrechnungsjahr 2024; zudem weisen einige Heizkostenabrechnungen z.B. beim börsennotierten Wohnungsunternehmen Vonovia enorme,…
Der Mieterhöhungsbetrag ist für die Richterin am Frankfurter Amtsgericht nicht nachvollziehbar.
Die Stadt Frankfurt als Eigentümerin der ABG und Fördergeldgeberin muss handeln und Mieterhöhungen der ABG in gefördertem Wohnraum untersagen und den sogenannten Mietenstopp durchsetzen.
Die Stadt Frankfurt erstellt derzeit den Mietspiegel 2024. Haben Sie einen Brief vom Frankfurter Amt für Wohnungswesen erhalten? Wurden Sie gebeten an einer Online-Befragung teilzunehmen?
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