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  • Landgericht Frankfurt bestätigt Mieterhöhungspraxis der ABG
  • Mieten steigen ausgerechnet in Wohnungen des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau
  • Stadt Frankfurt muss Mieterhöhungen des eigenen Wohnungsunternehmens stoppen

Es liest sich ganz ausgezeichnet in den Förderrichtlinien des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau bzw. den Mietverträgen der betroffenen Mietparteien:

„Mit diesem Programm gewährt die Stadt Frankfurt am Main Baudarlehen und Zuschüsse zur Schaffung familienfreundlicher und gemeinschaftlicher, größengerechter und barrierefrei erreichbarer Mietwohnungen mit hohem energetischem Standard. Ziel ist, diese Wohnungen zu einer tragbaren Miete an Familien ab drei Personen, Paare mit mindestens einem Kind und Alleinerziehende mit einem und mehr Kindern sowie Rentner und Pensionäre zu vermieten.“

Die Stadt erkannte 2008 mit Start des Programms den Bedarf an vergünstigtem Wohnraum für bestimmte Zielgruppen unter der Frankfurter Wohnbevölkerung, die sich am Markt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können. Daher wurde festgelegt: „Die Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung mit zwei Einkommensstufen und sind grundsätzlich bestimmt für Haushalte, deren bereinigtes Jahreseinkommen die in diesem Programm festgelegten Grenzen nicht überschreitet.“

Vor Mietvertragsabschluss für eine in diesem Programm vermietete Wohnungen erfolgt daher immer eine Einkommensprüfung durch das Amt für Wohnungswesen und die Stadt gewährt bei Unterschreitung der Einkommensgrenzen einen Mietnachlass. Die Mieter:innen wissen bei Einzug auch, dass die Miethöhe sich einkommensabhängig ändern kann „sofern die Prüfung des Amtes für Wohnungswesen ergeben hat, dass der Mietpartei kein Mietnachlass mehr zusteht oder dass die Höhe des für sie geltenden Mietnachlasses sich geändert hat“.


Grundsätzlich aber wähnen die Mieter:innen sich auf der sicheren Seite – es handelt sich um geförderten Wohnraum und die Mieten sind deutlich reduziert. Aber die ABG, die für die mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen zinslose städtische Darlehen in Anspruch genommen hat, verfolgt genau mit jenen Wohnungen Mieterhöhungspläne. Bereits 2023 waren MhM-Mitglieder mit Erfolg gegen Mieterhöhungen in den hier beschriebenen Wohnungen gerichtlich vorgegangen. 2024 versendete die ABG daraufhin erneute Mieterhöhungen mit einer leicht angepassten Begründung. Wieder zogen die

ABG-Mieter:innen vor Gericht, wieder erklärte das Frankfurter Amtsgericht die Mieterhöhungen zu Beginn des Jahres 2025 für unwirksam.

Gestützt auf die Zustimmung der Stadt Frankfurt, die Ihr Einverständnis zu den Mieterhöhungen per Bescheid bekundet hatte, trug die ABG den Rechtsstreit in die nächste Instanz vor das Frankfurter Landgericht. Dieses urteilte kürzlich, dass die Mieterhöhungen im geförderten Wohnungsbau zulässig sind.

Diese nunmehr rechtskräftigen Urteile sind für tausende Frankfurter Mieter:innen, die die insgesamt 1100 Wohnungen des Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau bewohnen, eine unheilvolle Nachricht. Denn der Mietnachlass, der bis zu 35% betragen kann, wird durch die Mieterhöhungspraxis der ABG ausgehöhlt. Ohne dass sich an der Einkommenssituation der Mieter:innen etwas verbessert hätte, werden die Mieten so Stück für Stück an das Marktniveau herangeführt.

Weder das Landgericht noch die Stadt Frankfurt haben dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Bei Einzug sind die Mieten etwa in der Einkommensstufe 2 bei 15 % unter Marktniveau gedeckelt, aber bereits mit den ersten Mieterhöhungen kann der im Förderprogramm angestrebte Abstand zur marktüblichen Miete von der ABG zunichte gemacht werden. Schließlich hat die städtische Wohnungsbaugesellschaft auch erklärt, dass sie sich im sogenannten Förderweg 2 nicht an den mit der Stadt vereinbarten Mietenstopp (max. 5% Mieterhöhung in 5 Jahren) gebunden sieht.

„Die Stadt Frankfurt lässt die Mieter:innen sogenannter Wohnungen im Förderweg 2 völlig im Regen stehen und sabotiert ihr eigens ausgegebenes Förderziel „Wohnungen zu einer tragbaren Miete an Familien ab drei Personen, Paare mit mindestens einem Kind und Alleinerziehende mit einem und mehr Kindern sowie Rentner und Pensionäre zu vermieten.“ Das ist nicht nur ein Angriff auf den Mieterschutz, sondern eine Verschwendung öffentlicher Gelder, schließlich sind diese Wohnungen mit öffentlichen Darlehen finanziert worden. Die Stadt Frankfurt muss jetzt ihre Zustimmung zu den genannten Mieterhöhungen widerrufen und den bei der ABG geltenden „Mietenstopp“ auch in Wohnungen des Förderwegs 2 durchsetzen.“, kommentiert Conny Petzold.

Conny Petzold

Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.