Skip to main content

Pressemitteilung, 01.10.2024 – Ein für den Verein Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. tätiger Rechtsanwalt konnte in einem wichtigen Gerichtsverfahren ein mieterfreundliches Urteil gegen die Vonovia SE erstreiten. Vonovia wollte von einer Mieterin aus Frankfurt-Oberrad auf Grundlage der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Jahre 2021 und 2022 über 4.000 Euro Nachzahlungsforderungen einklagen. Das Amtsgericht Frankfurt sieht es in seinem Urteil aber als erwiesen an, dass die Vonovia Zahlungsbelege für abgerechnete Betriebskosten schuldig blieb, so dass die Mieterin auf die geforderten Zahlungen nur einen kleinen Teil leisten muss. Wer eine Betriebskostenabrechnung erhält, hat Anspruch darauf, die Belege zu den in die Abrechnung einge-stellten Kosten – wie etwa für Müllabfuhr, Gartenpflege, Hauswart oder Treppenhausreinigung – einzusehen. Dieses Einsichtsrecht umfasst nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Zahlungsbelege (Kontoauszüge). Nur wenn die geforderten Belege vorgelegt und die abgerechneten Kosten nachvollziehbar überprüft werden können, sind Nachzahlungen fällig. „Eine Überprüfungsmöglichkeit durch Belegeinsicht ist aber nicht möglich, wenn die geforderten Zahlungsbelege nicht vorgelegt werden“, erklärt Conny Petzold von Mieter helfen Mietern e.V.


Die problematische Praxis der Vonovia
Vonovia, Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen, hat viele Dienstleistungen, die ursprünglich an externe Dienstleister vergeben wurden, in den Konzern integriert. Das betrifft unter anderem Hausmeisterdienste, Gartenpflege oder Reinigungsdienste, die nun von eigenen Tochterfirmen und/oder Schwesterfirmen innerhalb des Konzerns erbracht werden. Für die Betriebskostenabrechnungen bedeutet das, dass Vonovia vielerorts keine Zahlungsnachweise vorweisen kann. Stattdessen legt das Unternehmen im Rahmen der Belegeinsicht eigene Zahlungsbelege vor – interne Dokumente, die keine ausreichende Transparenz über die tatsächlich geleisteten Zahlungen auf die abgerechneten Kosten bieten. Das Amtsgericht hat nun in erster Instanz geurteilt, dass Nachzahlungsforderungen in diesen Fällen nicht geleistet werden müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Der Vorwurf: Gewinnerzielung auf Kosten der Mieter:innen
Das Geschäftsmodell von Vonovia, Dienstleistungen durch Unternehmen des eigenen Konzerns zu erbringen, ermöglicht dem Unternehmen mutmaßlich, eigene Gewinne zu maximieren. Durch die interne Vergabe dieser Aufgaben kann Vonovia die Kosten für diese Dienstleistungen selbst bestimmen und an die Mietenden weiterreichen.


Aufruf an alle Mieter:innen der Vonovia
Mieter helfen Mietern Frankfurt fordert alle Mieter:innen dringend dazu auf, Betriebskostenabrechnungen nicht ungeprüft zu akzeptieren. „Sollten Ihnen keine vollständigen und nachvollziehbaren Belege zu den abgerechne-ten Kosten vorgelegt werden, haben Sie das Recht, Nachzahlungen zu verweigern. Für weitere Informationen und Beratung wenden Sie sich bitte an Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.“, appelliert Conny Petzold.