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  • Vereinbarung zwischen Stadt und Vonovia begrenzt Mietanstieg auf 1 Prozent pro Jahr „im Durchschnitt über das gesamt Wohnungsportfolio“ bis zum 31.03.2024
  • Mieterschützende Wirkung wurde mangels „Drittwirkung“ in vielen Mietverhältnissen verfehlt
  • Stadt Frankfurt und zuständige Stabsstelle Mieterschutz müssen Evaluierungsergebnisse und Fortentwicklung der Vereinbarung gegenüber den Mieter:innen transparent machen

Vor drei Jahren schlossen der damalige Frankfurter Oberbürgermeister (OB) Peter Feldmann (damals SPD) sowie der damalige Planungsdezernent und heutige OB Mike Josef (SPD) mit den Vonovia-Geschäftsführern Arnd Fittkau und Frederic Neumann die „Vereinbarung für klimagerechtes und bezahlbares Wohnen“. Öffentlichkeitswirksam wurde die Vereinbarung als „Mietpreisstopp“ gefeiert, weil sie eine Regelung enthält „Mietspiegelanpassungen in Frankfurt im Durchschnitt über das gesamte Wohnungsportfolio für […] die ersten drei Jahre dieser Vereinbarung [in Höhe von] 1% p.a.“ zu begrenzen. Die ersten drei Jahre der Vereinbarung enden am 31.03.2024 und damit die Begrenzung von Mieterhöhungen auf 1 Prozent pro Jahr.

Die Regelung wurde von Anfang an von MhM wegen der mangelnden Schutzwirkung für das einzelne Mietverhältnis kritisiert[1], weil die miethöhenbegrenzende Wirkung sich nur „im Durchschnitt über das gesamte Wohnungsportfolio“ entfalten soll. Ob diese Regelung eingehalten wird, ist einzelnen, von Mieterhöhung betroffenen Mieter:innen damit gerade nicht überprüfbar[2] und in der Folge waren seit Inkrafttreten der Vereinbarung mehrfach Mieterhöhungsverlangen der Vonovia von Frankfurter Wohnungen von bis zu 15 % wirksam geworden. „Eine mieterschützende Wirkung hat die Vereinbarung damit aus Sicht des Mieterschutzvereins MhM klar verfehlt.“, kommentiert Conny Petzold von MhM.

Die Mieter:innen wurden weder von der Stadt Frankfurt noch von der Vonovia schriftlich über die Vereinbarung informiert und das Verschwinden des PDF-Dokuments von der Webseite der Vonovia dürfte kaum aufgefallen sein. Mit dem bevorstehenden Ablaufen der Dreijahresfrist sehen wir von MhM uns daher in der Pflicht, Teile der Vereinbarung in Erinnerung zu rufen und Transparenz zu einer anstehenden Evaluierung und entsprechender Anschlussregelung einzufordern. Denn „nach drei Jahren wird im Rahmen der Evaluierung“ die Ein-Prozent-Marke angepasst. Orientierung soll lt. §1.2 der Vereinbarung die Inflationsrate des statistischen Bundesamtes sein (aktuell, im Februar 2024, liegt diese bei 2,5%).

Die „Überprüfung der Einhaltung der Rahmenvereinbarung“, ihre Evaluierung und Fortentwicklung obliegt lt. § 3.3. der Stabsstelle Mieterschutz der Stadt Frankfurt. Conny Petzold dazu: „Wir fordern öffentliche Transparenz zu den Evaluierungsergebnissen. Angesichts drastisch gestiegener Lebenserhaltungs- und Mietkosten und weiter zu erwartender Mieterhöhungen durch die Fortschreibung des Frankfurter Mietspiegels ab Juni 2024, fordern wir außerdem lückenlose Transparenz über die Fortentwicklung der Vereinbarung mit der Vonovia in Bezug auf die Bestandsmietenentwicklung der mittlerweile 21.000 Frankfurter Vonovia-Wohnungen (inklusive Wohnungsbestand der 2021 fusionierten Deutsche Wohnen) durch den zuständigen Oberbürgermeister und die Stabsstelle Mieterschutz vor allem gegenüber den betroffenen Mieter:innen.“

Conny Petzold (Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.)


[1] Siehe Pressemitteilung von MhM vom 26.03.2021 unter https://mhm-ffm.de/images/mhm-Bilder/Pressemitteilung/20210326_PM_MhM_Vonovia_Vereinbarung_mit_Stadt_Frankfurt_1.pdf

[2]  Siehe dazu auch Urteil vom Landgericht Frankfurt mit Aktenzeichen 2-11 S 65/22 aus 2022.