- Zahlreiche Mieterinnen und Mieter haben sich wegen des von der Vonovia angekündigten Einbaus neuer Rauchwarnmelder mit Zusatzfunktionen an Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. gewandt.
- Vonovia besteht auf den Einbau und kündigt Modernisierungsmieterhöhungen an.
- Viele Mitglieder bevorzugen die Weiternutzung vorhandener Rauchwarnmelder und wollen den Einbau nicht dulden.
Frankfurt am Main, 05.11.2024 – Vonovia hat Mieter:innen in Frankfurt in den vergangenen Wochen mit einer Modernisierungsankündigung konfrontiert. Im entsprechenden Schreiben wurde die Installation neu entwickelter Rauchwarnmelder und damit verbunden, eine Mieterhöhung in niedriger einstelliger Höhe angekündigt. Der sogenannte Komfortfuntion, also der Übermittlung von personalisierten Daten zu Raumtemperatur und relativer Luftfeuchtigkeit an die „Techem Cloud“ und anschließenden personalisierten Empfehlungen zu Lüftungsverhalten und Energieeffizienz, müssen Mietende ausdrücklich zustimmen. Die Nutzung ist freiwillig.
Muss ich den Einbau der Geräte dulden?
Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. hat erhebliche Zweifel, dass es sich bei der geplanten Maßnahme, also dem Einbau der Rauchwarnmelder mit Zusatzfunktionen um eine Modernisierungsmaßnahme handelt. Eine gerichtliche Entscheidung über diese Frage steht aus.
Sollte sich im Gerichtsverfahren herausstellen, dass es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, hätte Vonovia einen Anspruch auf Duldung. Wer die Maßnahme nicht duldet, sollte dies nur mit Unterstützung aus der Mietrechtsberatung tun und vorher klären, ob Rechtsschutz besteht.
Sollte ich der Nutzung der sogenannten Komfortfunktionen widersprechen?
Wir raten, der Nutzung der Komfortfunktion auf dem Datenschutzblatt und der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten nicht zuzustimmen bzw. ausdrücklich zu widersprechen. Es ist nicht auszuschließen, dass in einem Streitfall etwa über Schimmelbefall in Ihrer Wohnung gegebenenfalls gesammelte Daten zu Ihrer raumklimatischen Situation und Ihrem etwaigen Nutzungsverhalten benutzt werden.
Ich erlaube den Einbau, habe aber der Nutzung der sogenannten Komfortfunktion widersprochen – Was muss ich beachten?
Überprüfen Sie die datenschutzkonforme Umsetzung und Nutzung des Rauchwarnmelders. Wenn beispielsweise zu gegebener Zeit doch Daten zu Ihrem Nutzungsverhalten oder Raumtemperatur der Vonovia oder Techem vorliegen, obwohl sie der Übermittlung der Daten widersprochen hatten, könnte ein datenschutzrechtlicher Schadensersatzanspruch Ihrerseits vorliegen.
Muss ich der Mieterhöhung zustimmen?
Da Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. Zweifel hegt, dass es sich bei der geplanten Maßnahme überhaupt um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, ist auch die damit begründete Mieterhöhung streitig. Lassen Sie das konkrete Mieterhöhungsverlangen nach erfolgtem Einbau in der Beratung prüfen.
Conny Petzold (Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.)