- ABG-Mietende einer sogenannten Mittelstandswohnung müssen Zustimmung zur Mieterhöhung nicht geben
- Mieterhöhungsbetrag ist für die Richterin am Frankfurter Amtsgericht nicht nachvollziehbar
- Stadt Frankfurt als Eigentümerin der ABG und Fördergeldgeberin muss handeln und Mieterhöhungen der ABG in gefördertem Wohnraum untersagen
Die Amtsrichterin am Frankfurter Gericht wurde in der gestrigen Verhandlung deutlich: Sie sehe nicht nur formale Fehler in dem Mieterhöhungsverlangen, das ein Frankfurter ABG-Miethaushalt im Januar 2023 von der ABG erhalten hatte, sondern könne auch den monatlichen Erhöhungsbetrag und wie dieser zustande gekommen sei, nicht nachvollziehen.
Die ABG hatte einer vierköpfigen Frankfurter Familie, die eine Wohnung mietet, die nach dem „Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau“ gefördert wurde, Anfang des Jahres eine zehnprozentige Mieterhöhung zugesendet. Nach rechtlicher Beratung durch Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. (MhM) erteilten die MhM-Mitglieder lediglich eine Teilzustimmung zu einer Mieterhöhung in Höhe von 5 Prozent. Schließlich gilt bei der ABG der sogenannte Mietenstopp, der Mieterhöhungen bei der ABG bis 2026 bis zu dieser Höhe begrenzt. Die ABG gab sich damit nicht zufrieden, brach ihre Zusagen im Zusammenhang mit dem sogenannten Mietenstopp und erhob eine Klage auf Zustimmung zur vollen Mieterhöhung. In der mündlichen Verhandlung deutete die Amtsrichterin an, dass sie diese Klage abweisen werde. Daraufhin zog die ABG in letzter Minute die Klage zurück.
Die Anwältin der ABG legte ihrerseits in der mündlichen Verhandlung offen, dass die ABG seitens des Gerichts „einen Hinweis ersehne“ wie eine rechtlich wasserdichte Mieterhöhung in Wohnungen des „Frankfurter Programms für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau“ sowie des sogenannten Förderweg 2, kurz Mittelstandswohnungen aussehen könne. Schließlich hatte die Stadt Frankfurt als Fördergeldgeberin den Mieterhöhungsverlangen der ABG ihre Zustimmung per Bewilligungsbescheiden gegeben.
„Nach der heutigen Verhandlung am Amtsgericht Frankfurt ist klar: zahlreiche Mieterhöhungen der ABG, wie sie in der ersten Jahreshälfte von der ABG an Mieter:innen sogenannter Mittelstandswohnungen versendet wurden, würden einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Die Mehrheit der Miethaushalte, die nicht in die Auseinandersetzung mit der ABG gehen wollte, leistet seit Monaten Mieterhöhungen, die die ABG nicht von ihnen hätte fordern dürfen. Die ABG muss diese Mieterhöhungen zurücknehmen und die Stadt Frankfurt als Fördergeldgeberin und Eigentümerin der ABG muss ihre Zustimmung widerrufen und die Einhaltung des Mietenstopps bei der ABG sicherstellen. Es ist ungeheuerlich, dass die Stadt Frankfurt und die im Planungsdezernat zuständige Förderstelle sich bisher nicht schützend vor die betroffenen Mieter:innen gestellt hat.“
Conny Petzold (Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.)