Skip to main content
  • Neuer Mietspiegel tritt mit Verzögerung, frühestens am 1. Juli 2026 in Kraft.
  • Übergangsweise gilt der Mietspiegel 2024 als einfacher Mietspiegel weiter.
  • IVM und MhM erkennen neuen Mietspiegel nicht an.

Nach Ende der Geltungsdauer des aktuellen Mietspiegels tritt der neue Mietspiegel 2026 nicht wie geplant am 01. Juni 2026 in Kraft. Dem Vernehmen nach soll der neue Mietspiegel erstmals nicht per Magistratsbeschluss sondern mit einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (frühestens am 25. Juni 2026) beschlossen werden. Vorbehaltlich der rechtzeitigen und mehrheitlichen Zustimmung der Stadtverordneten gilt der Mietspiegel 2024 übergangsweise für Juni als einfacher Mietspiegel fort.

Der Interessenverband Mieterschutz e.V. Frankfurt und der Verein Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. sind Mitglieder der städtischen Mietspiegelkommission, die von der Stadt Frankfurt einberufen und vom Amt für Wohnungswesen federführend geleitet wird.[1]

Beide Vereine bestätigen eingangs, dass der Mietspiegel 2026 für Frankfurt nach den Anforderungen der Mietspiegelverordnung und nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde und haben sich dennoch entschieden, den Mietspiegel 2026 nicht anzuerkennen.

„Wir sind in höchstem Maße alarmiert, dass die durchschnittliche stadtweite Mietspiegel-Miete mit Vorlage des neuen Mietspiegels zwischen 2022 und 2026 eine Steigerung von 19,3 Prozent ausweist. Dabei handelt es sich um die bisher höchste Steigerung zwischen zwei neu erstellten Mietspiegeln. Der Mietspiegel 2026 wird die Mietpreisspirale in Frankfurt somit weiter anheizen und wir befürchten eine Welle von Mieterhöhungen“, kommentiert Conny Petzold, Co-Büroleiterin vom Verein Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.

Auch der Interessenverband Mieterschutz e.V. Frankfurt trägt das Ergebnis der Mietspiegelerstellung 2026 ausdrücklich nicht mit. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Aber in der aktuellen

Form erfüllt der Mietspiegel aus unserer Sicht nicht die Anforderungen an ein verlässliches und rechtssicheres Instrument“, erklärt der Verein.

Zentraler Kritikpunkt des Interessenverband Mieterschutz e.V. Frankfurt und der Verein Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. ist das Fehlen wirksamer Mechanismen, um überhöhte und rechtswidrige Mieten aus der Datengrundlage herauszufiltern.

„Wenn auch unzulässige Mieten in die Berechnung einfließen, führt das zwangsläufig zu einer Verzerrung nach oben. Ein qualifizierter Mietspiegel darf aber nicht Teil des Problems sein, sondern muss zur Stabilisierung beitragen“, so der Interessenverband Mieterschutz e.V. Frankfurt weiter.

„Das Amt für Wohnungswesen Frankfurt hat im Projekt „Mietenmonitor“ festgestellt, dass über 40 Prozent der geprüften Online-Mietangebote im Verdacht stehen, gesetzlich unzulässig überhöht zu sein. Das bedeutet, in Frankfurt sind überhöhte Mieten an der Tagesordnung. Dass solche Mieten nicht aus der Datengrundlage des Mietspiegels ausgeschlossen werden, ist ein massives Problem bei der Mietspiegelerstellung und für alle Mieter:innen der Stadt.“, kritisiert Petzold von Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V. „Die historisch bisher einmalige Steigerung der durchschnittlichen Mietspiegelmiete seit der letzten Datenerhebung ist zumindest zum Teil auf überhöhte Mieten in der Stichprobe zurückzuführen und eröffnet nun weitere Spielräume für Mieterhöhungen mit Erscheinen des neuen Mietspiegels. Diese Spirale muss endlich durchbrochen werden.“, fordert Petzold von Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.

Nach Auffassung beider Mietervereine muss ein Mietspiegel abbilden, welche Mieten rechtlich zulässig sind – nicht lediglich, welche am Markt verlangt werden.

Der Interessenverband Mieterschutz e.V. sieht hierin ein grundlegendes strukturelles Problem und fordert Verbesserungen bei der Datenauswertung und methodischen Kontrolle. „So darf ein Mietspiegel nicht funktionieren. Ohne klare Korrekturmechanismen verliert er seine befriedende Wirkung auf dem Wohnungsmarkt.“

Conny Petzold

Co-Büroleitung, Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V.

Petra Buß

Vorstand, Interessenverband Mieterschutz


[1] In der Mietspiegelkommission sind u.a. Mietervereine sowie Eigentümerverbände und das von der Stadt mit der Erstellung des Mietspiegelmodells beauftragte wissenschaftliche Institut, IWU Darmstadt, vertreten. Der Mietspiegel wird von der Stadt in Auftrag gegeben, finanziert und im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen formal und inhaltlich festgelegt. Der Frankfurter Mietspiegel 2026 basiert, wie seine Vorgänger, auf Daten, die nach gesetzlichen Vorgaben durch eine Mieter:innen- und Vermieter:innenbefragung in 2025 erhoben wurden.